Das 1997 geschaffene Berufsbild IT-Systemkaufmann*frau wurde verabschiedet, um den wachsenden Anforderungen an IT-Systeme gerecht zu werden und deren Umsetzung zu konzipieren und zu realisieren.
Nach der Umschulung kann Ihr neuer Einsatzort z.B. sein:
- Softwareunternehmen
- Systemhäusern
- Industrieunternehmen
- Beratungsunternehmen
- Telekommunikationsunternehmen
...und viele weitere.
In der Praxis erwartet Sie ein vielfältiges Arbeitsgebiet:
- Planung und Umsetzung von IT-Lösungen
- Projektmanagement
- Geschäftsprozessanalyse
- Kalkulation
- Beratung und Schulung
...und viele andere.
Die Ausbildungsinhalte der Umschulung richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan des Berufsbilds IT-Systemkaufmann*frau. Inklusive ist ein Betriebspraktikum in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen.
Kernqualifikationen:
- Kaufmännische Grundlagen
- Marketing und Verkauf
- Buchhaltung und Kalkulation
- Personal- und Materialwirtschaft
- Geschäftsprozesse in Dienstleistungsunternehmen
- IT-Grundlagen
Fachqualifikationen:
- Controlling
- Projektmanagement
- Geschäftsprozessanalyse
- Anwendungsentwicklung
- Netzwerkdesign und Netzwerkkonfiguration
Am Ende der Umschulung legen Sie eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Die Umschulung zum*zur IT-Systemkaufmann*frau wird in der Regel dual durchgeführt.
Die theoretische Ausbildung findet bei der DAA statt, den fachpraktischen Teil absolvieren Sie in einem Betriebspraktikum bei einem ausbildungsberechtigten Unternehmen. Sie werden in der DAA von erfahrenen Fachdozenten unterrichtet, Fach- und Spezialisierungsunterricht wechseln sich mit individuell begleiteten Lernphasen ab.
Während der Umschulung erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Coaching und Bewerbungstraining. Vor den Abschlussprüfungen unterstützen wir Sie mit einer intensiven Prüfungsvorbereitung.
Die Dauer der Umschulung beträgt:
Vollzeit: 24 Monate
Teilzeit: 36 Monate
Starttermine zum 01.02. & 01.08. – ein verspäteter Einstig bis zu 4 Wochen ist nach Absprache möglich. Sprechen Sie uns an!
Förderungsmöglichkeiten:
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehenden aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Privatzahler*innen beraten wir gerne zu ihren Finanzierungsmöglichkeiten und / oder erstellen auf Wunsch einen individuellen Ratenzahlungsplan.